Die Forschungsstelle zielt auf die Schaffung eines Zentrums für historisch-vergleichende
Privatrechtsforschung ab, das wissenschaftliche Exzellenz mit methodischer Breite und interdisziplinärer Anschlussfähigkeit verbindet. Sie widmet sich der Erforschung privatrechtlicher Regelungen in historischer und vergleichender Perspektive (ausgehend von der Tradition des römisch-gemeinen Rechts) und versteht sich als Plattform für wissenschaftliche Arbeit an der Entstehung, Entwicklung und Transformation privatrechtlicher Normen – von den römischen Wurzeln bis zu gegenwärtigen Entwicklungen.